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Die unten stehenden AGB und Anbieterinformationen habe ich zur Kenntnis genommen. 

Einwilligungserklärung

Wir möchten Sie gerne auch in Zukunft per Telefon, elektronischer Post oder Brief über unsere Produkte und Leistungen informieren und Ihnen zu diesem Zweck von Zeit zu Zeit Informationsmaterial zusenden. Dies ist aber nur mit Ihrer Einwilligung zulässig. Falls Sie damit einverstanden sind, bitten wir Sie, die nachstehende Erklärung anzukreuzen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Abonnements der "Torgauer Zeitung"

Torgauer Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
04860 Torgau
Elbstraße 1-3
Tel. (03421) 72 10-0
Fax (03421) 72 10 50

Registergericht Leipzig HRA 306
Ust.-ID.: DE 141741637

Geschäftsführer
Andreas Plaul
Björn Steigert

1. Der Abonnementvertrag gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung kann nur schriftlich jeweils bis zum 10. des Monats für den 1. des Folgemonats erfolgen. Die Anschrift des Verlags lautet: Torgauer Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG, Elbstr. 1-3 in 04860 Torgau. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende. Eine Kündigung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraums ist nicht möglich. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Beziehers und durch die Bestätigung des Verlages zustande. Die Aufnahme der Belieferung gilt als Bestätigung.

2. Abonnementgebühren sind im Voraus fällig und können per Lastschriftverfahren und per Dauerauftrag entrichtet werden. Die Abonnementpreise enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer und die jeweiligen Zustell- und Versandgebühren. Der derzeit gültige monatliche Abonnementpreis (lt. Impressum) kann aufgrund gestiegener Kosten des Verlags in angemessenem Umfang erhöht werden. Eine Preisänderung wird als redaktionelle Mitteilung in der Zeitung jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.

3. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für SEPA: Eine zusätzliche Versendung der Vorabankündigung (sog. Prenotification), durch welche mitgeteilt wird, dass der genannte Betrag von dem angegebenen Kundenkonto innerhalb des 3. und 7. Werktages zu Beginn des Bezugszeitraumes abgebucht wird, ist nicht notwendig, da dies in den AGBs enthalten ist.

4. Bei Zahlungsverzug des Abonnenten kann der Verlag die Lieferung einstellen.

5. Die Zustellung erfolgt frei Haus. Die Zeitung gilt als ordnungsgemäß zugestellt, wenn diese von einem Beauftragten des Verlags in den beschrifteten Briefkasten bzw. das Zeitungsrohr des Abonnenten gesteckt wird. Der Abonnent hat dafür zu sorgen, dass dieses Behältniss für jedermann zugänglich und in ausreichender Größe vorhanden ist. Kann die Zeitung aufgrund unzureichender Möglichkeiten nicht zugestellt werden, lehnt der Verlag jede Schadenersatzforderung ab. Bei Ausfall infolge höherer Gewalt, Arbeitskampf, Verbot oder bei Störung in der Druckerei bzw. für auf dem Postweg zugestellte Zeitungen besteht kein Erfüllungs- und Entschädigungsanspruch.

6. Bei postalischer Nachsendung, insbesondere bei Urlaubsnachsendungen außerhalb des Verbreitungsgebietes, werden die jeweiligen Postgebühren berechnet.

7. Änderungen, die das Abonnement betreffen (Adressänderung, Urlaubsnachsendungen, Änderung der Bankverbindung usw.) müssen mindestens 7 Werktage vor der geplanten Änderung beim Verlag eingegangen sein. Bei Änderungen ohne Terminangabe oder nicht einhaltbarem Terminwunsch gilt die schnellstmögliche Änderung als vereinbart.

8. Mit der Angabe der Telefonnummer verbindet der Abonnent sein Einverständnis, im Zusammenhang mit dem Abonnement angerufen zu werden. Die für die Abonnementführung gespeicherten Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

9. Beilagen und Prospekte sind Bestandteil der Zeitung und können in Einzelstücken nicht weggelassen werden.

10. Soweit im Abonnementvertrag und durch die Abonnementbedingungen nichts Abweichendes vereinbart worden ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort und bei Vollkaufleuten oder Gleichgestellten auch Gerichtsstand ist Sitz des Verlages.

11. Lieferunterbrechungen müssen 7 Werktage vor der geplanten Unterbrechung beim Verlag gemeldet sein.

Für den Zeitraum der Unterbrechung kann der Verlag die Zeitungen für den Abonnenten sammeln und bis zur Abholung aufbewahren.

Für den Zeitraum der Lieferunterbrechung kann der Verlag den Abonnenten unter Angabe seiner E-Mail-Adresse den Zugang für das E-Paper (App) einrichten.

Stand: 01.07.2022