Torgauer Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
04860 Torgau
Elbstraße 1-3
Tel. (03421) 72 10-0
Fax (03421) 72 10 50

Registergericht Leipzig HRA 306
Ust.-ID.: DE 141741637

Geschäftsführer
Andreas Plaul
Björn Steigert

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Abonnements der "Torgauer Zeitung"

1. Der Abonnementvertrag gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Für die Kündigung des Abonnements der gedruckten Ausgabe und des E-Paper gilt eine monatliche Kündigungsfrist. Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich. Die Abbestellung sollte telefonisch erfolgen, Brief und Mail sind optional möglich. Die Anschrift des Verlags lautet: Torgauer Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG, Elbstr. 1-3 in 04860 Torgau. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende. Eine Kündigung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraums ist nicht möglich. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Beziehers und durch die Bestätigung des Verlages zustande. Die Aufnahme der Belieferung gilt als Bestätigung.

2. Abonnementgebühren sind im Voraus fällig und können per Lastschriftverfahren, für Printausgaben auch per Rechnungslegung und per Dauerauftrag entrichtet werden. Die Abonnementpreise enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer und die jeweiligen Zustell- und Versandgebühren. Der derzeit gültige monatliche Abonnementpreis (lt. Impressum) kann aufgrund gestiegener Kosten des Verlags in angemessenem Umfang erhöht werden. Eine Preisänderung wird als redaktionelle Mitteilung in der Zeitung jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.


3. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für SEPA: Eine zusätzliche Versendung der Vorabankündigung (sog. Prenotification), durch welche mitgeteilt wird, dass der genannte Betrag von dem angegebenen Kundenkonto innerhalb des 3. und 7. Werktages zu Beginn des Bezugszeitraumes abgebucht wird, ist nicht notwendig, da dies in den AGBs enthalten ist.

4. Bei Zahlungsverzug des Abonnenten kann der Verlag die Lieferung einstellen.

5. Die Zustellung erfolgt frei Haus. Die Zeitung gilt als ordnungsgemäß zugestellt, wenn diese von einem Beauftragten des Verlags in den beschrifteten Briefkasten bzw. das Zeitungsrohr des Abonnenten gesteckt wird. Der Abonnent hat dafür zu sorgen, dass dieses Behältniss für jedermann zugänglich und in ausreichender Größe vorhanden ist. Kann die Zeitung aufgrund unzureichender Möglichkeiten nicht zugestellt werden, lehnt der Verlag jede Schadenersatzforderung ab. Bei Ausfall infolge höherer Gewalt, Arbeitskampf, Verbot oder bei Störung in der Druckerei bzw. für auf dem Postweg zugestellte Zeitungen besteht kein Erfüllungs- und Entschädigungsanspruch.

6. Bei postalischer Nachsendung, insbesondere bei Urlaubsnachsendungen außerhalb des Verbreitungsgebietes, werden die jeweiligen Postgebühren berechnet.

7. Der ermäßigte Bezugspreis für Studierende kann nur nach Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung eingeräumt werden. Das Studentenabo kann nicht mit weiteren Preisnachlässen kombiniert werden.

8. Änderungen, die das Abonnement betreffen (Adressänderung, Urlaubsnachsendungen, Änderung der Bankverbindung usw.) müssen mindestens
7 Werktage vor der geplanten Änderung beim Verlag eingegangen sein. Bei Änderungen ohne Terminangabe oder nicht einhaltbarem Terminwunsch gilt die schnellstmögliche Änderung als vereinbart.

9. Mit der Angabe der Telefonnummer verbindet der Abonnent sein Einverständnis, im Zusammenhang mit dem Abonnement angerufen zu werden. Die für die Abonnementführung gespeicherten Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

10. Beilagen und Prospekte sind Bestandteil der Zeitung und können in Einzelstücken nicht weggelassen werden.

11. Soweit im Abonnementvertrag und durch die Abonnementbedingungen nichts Abweichendes vereinbart worden ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Erfüllungsort und bei Vollkaufleuten oder Gleichgestellten auch Gerichtsstand ist Sitz des Verlages.

12. Lieferunterbrechungen müssen 7 Werktage vor der geplanten Unterbrechung beim Verlag gemeldet sein.

  • Wenn Sie in den Urlaub fahren, können Sie sich die Zeitung innerhalb Deutschlands bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr kostenlos nachsenden lassen. Über vier Wochen hinaus berechnen wir Ihnen pro Erscheinungstag anteilige Portokosten.
  • Für das europäische Ausland berechnen wir Ihnen ab dem ersten Liefertag anteilige Portokosten. Die derzeit gültigen Portokosten für den Zeitungsversand können Sie auf lvz.de/service einsehen. Da die Zustellung von der Versandart abhängig ist, kann es sein, dass die Zeitung etwas später ankommt. Bitte fragen Sie uns, wann die Zustellung in Ihrem Feriengebiet möglich ist.
  • Wenn Sie verreisen, können Sie Ihre Zeitung in dieser Zeit auch an eine Person Ihrer Wahl in der Region per Zusteller liefern lassen. Oder Sie lassen Ihre Zeitung einer sozialen Einrichtung zugutekommen. Sobald Sie Ihre Zeitung für 14 Kalendertage oder länger verschenken, bedanken wir uns dafür bis zu dreimal im Kalenderjahr mit einem kleinen Geschenk bei Ihnen. Das E-Paper können Sie während dieser Zeit selbstverständlich weiter wie gewohnt nutzen, sofern Sie einen E-Paper- Zugang besitzen.
  • Wenn Sie die Lieferung der Zeitung unterbrechen, erhalten Sie ab dem 8. Kalendertag eine anteilige Gutschrift Ihrer Abogebühren für die gedruckte Zeitung. Sollten Sie einen Zugang zum E-Paper und zum bezahlpflichtigen Inhalt auf unserer Webseite haben, können Sie das E-Paper und alle Nachrichten auf unserer Webseite weiterhin lesen

Stand: 01.01.2023